Was steht in der Hausordnung?
Beinahe wäre meine Wohnungssuche schief gegangen, weil ich nicht gelesen hatte, was in der Hausordnung steht. Ich schaute mir diese Wohnung in einem Mehrfamilienhaus und war sehr begeistert. Der eigentliche Vermieter konnte scheinbar nicht zum Besichtigungstermin erscheinen und er schickte seine Tochter. Für mich war es das erstemal, dass ich in ein Mehrfamilienhaus zog. Aufgewachsen bin ich in einem Haus mit Garten und mit meinem Mann habe ich ebenfalls auf dem Dorf in einem Haus gewohnt. Jetzt nach der Trennung muss ich erst einmal mit meinen beiden kleinen Kindern in eine Wohnung ziehen. Fast hätte ich den Mietvertrag schon unterschrieben. Mein Glück war, dass die Tochter des Vermieters anwesend war. So nahm ich den Vertrag mit nach Hause. Meine Freundin fragte nach, ob in der Hausordnung etwas über Tierhaltung steht oder über das Abstellens des Kinderwagens im Hausflur. Darauf hatte ich ehrlich gesagt gar nicht geachtet. Natürlich wollte ich meinen Hund mitnehmen und da sich die Wohnung auf der zweiten Etage befindet, musste ich den Kinderwagen unten im Flur stehen lassen können. Am nächsten Tag bat ich den Vermieter der Wohnung um die Hausordnung. Meiner Freundin bin ich sehr dankbar, dass sie mich darauf aufmerksam machte, denn diese Wohnung ist nicht für uns geeignet. Ich las in der Hausordnung, dass Hunde grundsätzlich nicht erlaubt sind. Auch das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur war verboten. Alleine diese beiden Punkte waren für mich Grund genug, die Wohnung nicht zu beziehen. Zudem gab es feste Zeiten für die Nutzung der Waschküche. Als berufstätige Mutter von zwei kleinen Kindern musste ich dann waschen können, wenn es in meinen Zeitplan passt. Bei der nächsten Wohnungsbesichtigung weiß ich jedenfalls, worauf ich achten muss.